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Ladung zur Teilnehmerversammlung

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Barfelde-Wald


Ladung zur Teilnehmerversammlung im Zusammenlegungsverfahren Barfelde-Wald

mit anschließender Informationsveranstaltung für die Teilnehmer der zu gründenden Forstgenossenschaft

Gemäß § 21 i.V.m. § 92 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) werden alle Teilnehmer des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Barfelde-Wald, Landkreis Hildesheim 177, zu einer Teilnehmerversammlung geladen. Die Versammlung wird anberaumt für

Donnerstag, den 24. März 2022 um 17:30 Uhr

in der Gaststätte „Zum Kronprinzen“,

Barfelder Hauptstraße 11, 31028 Gronau (Leine) - OT Barfelde.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden

3. Beitritt zum Verband der Teilnehmergemeinschaften Südostniedersachsen (VTG SON)

3. Weiterer Verfahrensablauf

4. Verschiedenes

Die aktuellen Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind zu beachten.

Im Anschluss findest eine Informationsveranstaltung für die Teilnehmer an der neuen Forstgenossenschaft statt.

Teilnehmer an der Zusammenlegung sind alle Eigentümer der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.

Der/die Vorsitzende und der/die Stellvertretende werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern gewählt. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Stimmenvereinigung ist nicht zulässig.

Die/der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird für die gesamte Dauer des Zusammenlegungsverfahrens gewählt. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft und der/des Vorsitzenden werden den Anwesenden in der Versammlung erläutert.

Ist ein Teilnehmer an der Wahrnehmung des Termins verhindert, so kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat jedoch nur eine Stimme, auch wenn er selbst Teilnehmer ist. Die Vollmacht muss zu Beginn des Termins schriftlich vorliegen und soll von der Stadt oder vom Landkreis beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim (Tel.: 05121/6970-139) angefordert werden. Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich bis zum Schluss des Termins nicht zum Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG).

Im Auftrage

gez. Herten



Wald im Verfahrensgebiet Bildrechte: ArL Leine-Weser

Wald im Verfahrensgebiet

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Barfelde-Wald

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Ulrich Otto

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