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Änderung Nr. 2 zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Unternehmensflurbereinigung Negenborn


Die 2. Änderung zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 18.05.2020 genehmigt und ist seit dem 29.07.2020 unanfechtbar.

 

Ausschnitt aus der Karte zum Plan nach § 41 FlurbG (2. Planänderung)   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Ausschnitt aus der Karte zum Plan nach § 41 FlurbG (2. Planänderung)
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