Änderung Nr. 2 zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Unternehmensflurbereinigung Negenborn
Die 2. Änderung zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 18.05.2020 genehmigt und ist seit dem 29.07.2020 unanfechtbar.
Negenborn