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Erbenholz

Beschleunigte Zusammenlegung


Die beschleunigte Zusammenlegung Erbenholz ist ein Verfahren nach §91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Sie wurde am 17.12.2020 angeordnet.

Folgende Ziele werden mit der beschleunigten Zusammenlegung verfolgt:

  • Erhaltung und Stärkung einer nachhaltig funktions- und wettbewerbsfähigen Forstwirtschaft
  • Zusammenlegung des Grundbesitzes und Schaffung von größeren Bewirtschaftungs­einheiten
  • Schaffung der Grundlage für eine geordnete Waldentwicklung in Verbindung mit einer effi­zienten Forstbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Naturschutzgebiets­verordnung
  • Sicherung ökologisch wertvoller Gebiete
  • Gründung einer Forstgenossenschaft mit ideellen Anteilen

Weitergehende Informatio­nen zu den Planungen und der Lage des Zusammenlegungsgebietes können Sie den Neugestaltungsgrundsätzen entnehmen.

Ansprechpartnerin ist:

Frau Astrid Heinrich
Tel: +49 5121 6970-135
Fax: +49 5121 6970-202

Weitere Informationen

  Bildrechte: LGLN

Erbenholz

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