Erbenholz
Beschleunigte Zusammenlegung
Die beschleunigte Zusammenlegung Erbenholz ist ein Verfahren nach §91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Sie wurde am 17.12.2020 angeordnet werden.
Folgende Ziele werden mit der beschleunigten Zusammenlegung verfolgt:
- Erhaltung und Stärkung einer nachhaltig funktions- und wettbewerbsfähigen Forstwirtschaft
- Zusammenlegung des Grundbesitzes und Schaffung von größeren Bewirtschaftungseinheiten
- Schaffung der Grundlage für eine geordnete Waldentwicklung in Verbindung mit einer effizienten Forstbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Naturschutzgebietsverordnung
- Sicherung ökologisch wertvoller Gebiete
- Gründung einer Forstgenossenschaft mit ideellen Anteilen
Weitergehende Informationen zu den Planungen und der Lage des Zusammenlegungsgebietes können Sie den Neugestaltungsgrundsätzen entnehmen.
Ansprechpartnerin ist:
Frau Astrid Heinrich
Tel: +49 5121 6970-135
Fax: +49 5121 6970-202
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Weitere Informationen
Erbenholz
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren
Wissenswertes
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Astrid Heinrich
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-135
Fax: +49 5121 6970-202