Plangenehmigung
Genehmigung der 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG
Vereinfachte Flurbereinigung Schwarmer Bruch
In der "Vereinfachten Flurbereinigung Schwarmer Bruch" wurde die Änderung des Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 FlurbG) genehmigt. Die Unterlagen (rechts in der Infospalte) können heruntergeladen werden.
Projektleiter
Herr Heinrich Dammeier
Tel: +49 4271 801-160
Herr Heinrich Dammeier
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Unterlagen zur 1. Änderung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan)
Kartenauszug 1 zum Wege- und Gewässerplan
(0,83 MB)
Kartenauszug 2 zum Wege- und Gewässerplan
(0,51 MB)
Legende zu den Kartenauszügen
(0,17 MB)
Artikel-Informationen
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Geschäftsstelle Sulingen
Projektleiter
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-160