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Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Unternehmensflurbereinigung Eschershausen


Der Plan über die gemeinschftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 10.12.2019 genehmigt und ist seit dem 10.02.2020 unanfechtbar.

 


Im Unternehmensflurbereinigungsverfahren Eschershausen ist zur Erreichung der Verfahrenszielsetzungen der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen gemäß § 41 FlurbG im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Eschershausen aufgestellt worden.

Art und Umfang der Maßnahmen sind aus den Planungsunterlagen (s. rechte Spalte) zu entnehmen.

Ausschnitt aus der Karte zum Plan nach § 41 FLurbG   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Ausschnitt aus der Karte zum Plan nach § 41 FLurbG
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