Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Unternehmensflurbereinigung Negenborn
Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 18. März 2016 genehmigt und ist seit dem 18.04.2016 unanfechtbar.
Ausschnitt aus der Gebietskarte